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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 19.02.2010


Juristinnenbund fordert Schutz der Alt-Ehen vor neuem Unterhaltsrecht
AVIVA-Redaktion

Seit dem 1. Januar 2008 gilt das neue Unterhaltsrecht, nach dem Frauen ab dem dritten Lebensjahr ihres Kindes verpflichtet sind, selbst für ihren Unterhalt aufzukommen. Der Deutsche ...




... Juristinnenbund (djb) ruft zu einer Unterschriftenaktion gegen das Unterhaltsrecht auf.

Insbesondere diejenigen Frauen, die wegen Ehe und Familie ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, seien durch das neue Recht - für sie unvorhersehbar – benachteiligt. Frauen, die jahrzehntelang die eigene Karriere zurückgestellt hätten, um ihrem Ehemann "den Rücken frei zu halten" und damals auf das Solidaritätsprinzip in der Ehe vertrauen konnten, stünden jetzt im Regen. Der djb fordert deshalb den Gesetzgeber auf, diese "Alt-Ehen" zu schützen.

In den zwei Jahren seit Verabschiedung des neuen Unterhaltsrechtes habe sich gezeigt, dass Einzelfälle nicht gesondert betrachtet würden. Die Gerichte und insbesondere der Bundesgerichtshof urteilten einzig nach dem Wortlaut des Gesetzes. Auf Härtefälle werde keine Rücksicht genommen, so der djb.

Hinzu komme als weiteres Problem, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Erwerbspflicht der Mütter und die gesellschaftliche Realität der Kinderbetreuungsmöglichkeiten weit auseinander klafften. Immer noch gibt es längst nicht ausreichend Kindergartenplätze, sodass es alles andere als einfach ist, Mutterschaft und Erwerbstätigkeit zu kombinieren.

Der djb fordert daher die GesetzgeberInnen auf, Abhilfe zu schaffen und die für viele Mütter verwirrende Situation zu klären. Mitte März 2010 möchte der Juristinnenbund eine Unterschriftensammlung an Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. Diese Liste ist unter http://www.djb.de/Kommissionen/Kommission-Zivilrecht zu finden.

Der Aktion des djb haben sich bereits bundesweit viele Frauenvereine und -verbände angeschlossen.

Weitere Informationen zum Deutschen Juristinnenbund unter: www.djb.de
Ansprechpartnerin: Dr. Angelika Nake, Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht des djb
Telefon: 06151 - 17620
E-Mail: angelika.nake@djb.de


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Beitrag vom 19.02.2010

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